Der Begriff „ratierliche Provision“ bezeichnet den Vorgang, wenn ein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung an einen Vermittler erst nach Geldeingang der Kundenbeiträge abführt. Die Abführung der ratierlichen Provision kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen. In der Regel werden Vermittlungsprovisionen sofort und in voller Höhe an den Vermittler überwiesen. Die ratierliche Provision bildet da eine Sonderform der Provisionsauszahlung durch die Versicherung. Sie fällt nur dann an, wenn sie im Vertrag auch geregelt ist. Der Vermittler erhält sein Geld nur, wenn der Kunde der Versicherung auch gezahlt hat und zwar, direkt am Tag des Geldeingangs bei der Versicherung. Die ratierliche Provision ist eine Sonderform der Begleichung von Vermittlungskosten.