Im Versicherungsgewerbe versteht man unter einem Makler einen kaufmännischen selbständigen Vollkaufmann. Er ist für die Vermittlung von Versicherungsverträgen an Kunden zuständig. Er berät die Kunden die eine Versicherung suchen. Ein Makler kann aber auch in anderer Erscheinung auftreten: Börsenmakler, Handelsvertreter, Reisender, Immobilienmakler, Personalvermittler usw. – Der Beruf des Maklers beinhaltet auch die Provision / Courtage für die erbrachte Leistung. Die Provisionshöhe ist je nach Situation abhängig und kann frei vereinbart werden. Bei Immobilien wird dies allerdings auf maximal zwei Monatskaltmieten begrenzt.