Unter einer Kapitalversicherung versteht man eine Art von Lebensversicherung. Sie wird abgeschlossen um im Alter eine Vorsorge zu haben oder um die Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherungnehmers abzusichern. Siehe auch Kapitallebensversicherung: Der Begriff Kapitallebensversicherung wird im Versicherungswesen verwendet. Eine Kapitallebensversicherung stellt eine Versicherung dar, die im Todesfall oder bei Langlebigkeit die versicherte Person wirtschaftlich absichert. Bei dieser Versicherungsform wird dem Versicherten – oder den Angehörigen des Versicherten die Versicherungsleistung ausgezahlt. Unterschieden wird zwischen der Todesfallversicherung, der Erlebensfallversicherung, der Aussteuerversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daneben ebenfalls: Kapitalbildende Versicherung und Risikoversicherung: Bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung wird unter hoher Wahrscheinlichkeit ausgezahlt, bei der Risikoversicherung nur bei Todesfall für die hinterbliebenen Angehörigen. Die erste Lebensversicherung wurde in Rom abgeschlossen.