Wer kann sich in der PKV versichern?
Für nicht selbstständige Beschäftigte, also Arbeitnehmer und Angestellte gilt normalerweise die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch können auch Arbeitnehmer und Angestellte einer privaten Krankenversicherung beitreten. Wenn sie ein Einkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze haben. Diese Grenze bezieht sich auf das Bruttoeinkommen und wird jährlich an das allgemeine Lohnniveau angepasst.
Ist ein Wechsel sinnvoll?
Die Vorteile eines Wechsels in die private Krankenkasse sind, neben besseren Leistungen vor allem die niedrigeren Beiträge, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein Arbeitnehmer oder Angestellter, die Aufgrund ihres Einkommens aus der Versicherungspflicht herausfallen, profitieren bei einem Wechsel in die PKV von höheren Versicherungsleistungen und niedrigeren Versicherungsprämien. Diese Prämien werden auch in der PKV zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmer zahlt also, wie in der GKV, nur die Hälfte der Prämie und hat keinen Nachteil durch den Wechsel in die Private Krankenversicherung.
Bedingungen für einen Wechsel in die PKV
In einer privaten Krankenversicherung kann sich versichern, wer nicht versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Angestellte ist das der Fall, wenn das Einkommen höher ist, als die Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze liegt etwas oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, ab der sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei steigendem Einkommen, nicht mehr erhöhen. Aktuell liegt die Versicherungspflichtgrenze bei: (Grenzwert für 2024: ein Brutto-Jahresgehalt in Höhe von 69.300,00 Euro).
Fällt das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, dann wird ein Arbeitnehmer oder Angestellter wieder versicherungspflichtig. Er kann sich dann jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Dazu muss er, innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Versicherungspflicht, einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen und muss dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Die Wahl der richtige Krankenversicherung
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