Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung
✓ Beitragsrückerstattungen von bis zu 5 Monatsbeiträgen
✓ 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen
✓ Chefarztbehandlung & Einzelzimmer
✓ Individuelle & Privatärztliche Leistungen
✓ Beitragsrückerstattungen von bis zu 5 Monatsbeiträgen
✓ 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen
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✓ Individuelle & Privatärztliche Leistungen
Bei der Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung handelt es sich um die teilweise Rückerstattung von gezahlten Versicherungsprämien, die Kunden mit entsprechenden Tarifvereinbarungen in Anspruch nehmen können. Private Krankenversicherungen sind daran interessiert, ihre Kosten gerecht an die Versicherten weiterzugeben. Daher werden Versicherungsnehmer, die ihre Private Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen, mit Beitragsrückerstattungen, auch Beitragsrückgewehr genannt, belohnt.
In der Regel orientiert sich die Höhe der Beitragsrückerstattung BRE an dem Geschäftserfolg des Versicherers. Je höher dieser Geschäftserfolg ausfällt, desto höher ist auch die Beitragsrückerstattung, mit der Versicherungsnehmer rechnen können. Damit hängt die Höhe der Beitragsrückgewehr nicht zuletzt von der finanziellen Ertragskraft der privaten Krankenversicherung ab. Aber auch unabhängig von der Ertragskraft bietet die Private Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung an, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Alternativ hierzu bieten immer mehr Krankenversicherer eine erfolgsunabhängige oder auch pauschale Beitragsrückerstattung. Sie wird betragsmäßig angegeben und wird gewährt, sofern Versicherungsnehmer innerhalb des Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Die meisten Versicherer gewähren ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung für die private Krankenversicherung in Höhe mehrerer Monatsbeiträge, wenn sie während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Die Rückerstattung dient dem Anreiz zu einem kostenbewussten Verhalten und belohnt die Versicherten, die die Kosten für (kleine) Rechnungen selbst tragen. Ein Verzicht auf das Einreichen kleinerer Rechnungen kann sich deshalb für viele privat Krankenversicherte rechnen.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist von der Anzahl der in Folge leistungsfrei gebliebenen Kalenderjahre eines Versicherten abhängig. In der Regel gilt: je mehr Jahre in Folge der Versicherte auf die Einreichung von Rechnungen verzichtet hat, desto höher ist die Beitragsrückerstattung für seine private Krankenversicherung, die bis zu 6 Monatsbeiträgen jährlich betragen kann.
Zwar nicht alle, doch zumindest die meisten Privatversicherungen sehen diesen Bonus der Beitragsrückerstattung vor.
Je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre bekommt der Versicherte dann entweder zwischen einem halben und sechs Monatsbeiträgen zurück erstattet – oder bei manchen Tarifen eine prozentuale Rückerstattung, welche 10 bis 40 Prozent vom Jahresbeitrag betragen kann.
Bei einigen PKV-Tarifen dürfen sogar Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder für Zahnprophylaxe eingereicht werden, ohne das die Rückerstattungen verloren gehen. Mit anderen Worten: Bei jenen Tarifen wird auch dann eine Rückerstattung bewilligt, wenn dem Versicherer die Kosten für Routineuntersuchungen und Vorsorgen in Rechnung gestellt werden (z.B. für Krebsvorsorge, Zahnkontrolle oder Schutzimpfungen).
In den meisten Tarifen aber dürfen innerhalb eines Jahres überhaupt keine Rechnungen eingereicht werden, wenn die Erstattung zum Tragen kommen soll.
Demnach sollte schon im Vorfeld geprüft werden, ob eine Beitragsrückerstattung für jeden Einzelnen sinnvoll ist. Mit unserem Vergleichs-Rechner haben Sie einfach und schnell eine Möglichkeit, Ihre persönlichen Tarif und Einsparung zu ermitteln.