Unter der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man die häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal. Diese wird bewilligt, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. In der Regel ist die häusliche Krankenpflege auf vier Wochen beschränkt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich (§37 Abs. 1 SGB V). Die häusliche Krankenpflege wird oftmals mit der Häuslichen Pflege verwechselt, ist aber im Vergleich zu der häuslichen Pflege ein großer Unterschied. Diese ist nämlich Bestandteil der Pflegeversicherung und nicht der gesetzlichen Krankenversicherung.