Ist einem Patienten nach einer Krankenhausbehandlung, einem Kuraufenthalt oder während Häuslicher Krankenpflege die Führung des Haushalts nicht möglich, so besteht die Möglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Haushaltshilfe bezahlt zu bekommen (§38 SGB V). Dies ist jedoch nur dann Möglich wenn keine im Haushalt lebende Person diese Tätigkeit übernehmen kann.