Die Behandlungspflege ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und findet Verwendung bei der häuslichen Pflege von Patienten. Die Behandlungspflege erhalten Patienten in ihrem Haushalt. Sie beinhalten Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentenverabreichung und ähnliche Leitungen. Nach Eintritt in die Pflegebedürftigkeit ist sie nicht mehr in Anspruch zu nehmen (§ 37 Abs. 2 SGB V).