Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können verjähren. Zur Verjährung kommt es nach vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden wären.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können verjähren. Zur Verjährung kommt es nach vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden wären.