Bei Kostenerstattungsprinzip bezahlt der gesetzlich Krankenversicherte wie ein Privatpatient die Arztrechnung zunächst aus eigener Tasche. Er bekommt die Kosten im nahhinein von der Krankenkasse bezahlt, abzüglich einer Verwaltungsgebühr. Das Kostenerstattungsprinzip bringt dem Arzt Vorteile und so erhält der Patient eine bessere medizinische Versorgung.