Unter Verbandmittel versteht man Dinge wie Pflaster, Binden oder auch Pflasterprays. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, versichert ist, der hat einen Anspruch auf die erforderlichen Verbandmittel nach dem § 31 SGB V. Für die Verbandmittel gelten die Regelungen zum Festbetrag. Verschreibt ein Arzt derartige Verbandmittel, dann sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet. Allerdings muss der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil der Kosten selbst tragen. Verbandmittel werden vom Arzt auf einem herkömmlichen Rezept verschrieben, wie man es auch von Medikamenten her kennt.