Unter der Gebührenordnung für Ärzte versteht man einen Katalog mit abrechenbaren ärztlichen Leistungen. Des weiteren ist in der Gebührenordnung für Ärzte die Wertrelation der verschiedenen ärztlichen Leistungen festgelegt. Die Gebührenordnung für Ärzte wird von der Bundesregierung erlassen. Für die Privatpraxis gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für die private Zahnarztpraxis die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).