Für Beamte besteht laut dem Beamtengesetz von Bund und Ländern eine Fürsorgepflicht durch den Bund. Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten. Den anderen Teil muss der Beamte selbst abdecken.
Für Beamte besteht laut dem Beamtengesetz von Bund und Ländern eine Fürsorgepflicht durch den Bund. Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten. Den anderen Teil muss der Beamte selbst abdecken.