Beamtenanwärter sind Personen die noch in der Ausbildung zum Beamten sind. Sie haben einen Anspruch auf Beihilfe. In den meisten privaten Krankenversicherungen werden spezielle Tarife für Beamtenarwärter angeboten. Diese sind abhängig vom Alter und dem Geschlecht der zu versichernden Person. Siehe auch „Beamte“: Im Allgemeinen bedeutet der Begriff Beamte ein Arbeitnehmer der im Beamtentum angestellt ist. Der Beamte ist jemand, der im öffentlichen Dienst oder Treueverhältnis gegenüber der eines Bundeslandes steht. Hierbei unterscheidet man zwischen Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Zeit, Beamter auf Probe, Ehrenbeamter und viele mehr.Beamte müssen keine Abgaben zur Sozialversicherung leisten. Sie bekommen bei Krankheiten Beihilfe oder Heilfürsorge und sind deshalb in der gesetzlichne Krankenversicherung beitragsfrei. In die Rentenversicherung müssen sie nicht einzahlen, da sie eine Anwatschaft auf Pension haben. Auch Arbeitslosenversicherung müssen Beamte nicht zahlen, da sie unkündbar sind.