Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, haben die Möglichkeit sich feiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Pflichtversicherung ist nicht mehr notwendig.
Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, haben die Möglichkeit sich feiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Pflichtversicherung ist nicht mehr notwendig.