Für Rentner gibt es in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eine besonders geregelte Versicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht beginnt mit dem Rentenantrag. Nahezu alle Rentner fallen in diese Versicherungspflicht.
Für Rentner gibt es in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eine besonders geregelte Versicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht beginnt mit dem Rentenantrag. Nahezu alle Rentner fallen in diese Versicherungspflicht.