Die zuständige Krankenkasse führt die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers. Gesetzlich versichert Arbeitnehmer können bei einer Ersatzkasse oder einer Pflichtkasse versichert sein.
Die zuständige Krankenkasse führt die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers. Gesetzlich versichert Arbeitnehmer können bei einer Ersatzkasse oder einer Pflichtkasse versichert sein.