Die Zulassung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Tätigkeit. Durch die Zulassung ist die Abrechnung von Leistungen die der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten gelegt werden möglich. Die Zulassung erfolgt durch die Kasseärztliche Vereinigung beziehungsweise Kassenzahnärztliche Vereinigung.