Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedürfen einer behördlichen Zulassung bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Zugelassene Arzneimittel dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnet werden.
Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedürfen einer behördlichen Zulassung bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Zugelassene Arzneimittel dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnet werden.