Grundsätzlich versteht man unter der Zahnhygiene alle Maßnahmen die dazu dienen, die natürliche Zahnsubstanz zu pflegen und zu erhalten. Hierzu gehört in erster Linie das tägliche Zähneputzen sowie in Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Aufgabe haben, in Zusammenarbeit mit den Zahnärzten die Zahngesundheit bei Versicherungsnehmern unter zwölf Jahren zu erhalten und Zahnerkrankungen zu verhüten, müssen sich die Krankenkassen an den Kosten zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen zu beteiligen. Solche Maßnahmen werden überwiegend in Kindergärten und Schulen durchgeführt.