Unter zahnärztliche Leistungen versteht man grundsätzlich alle Leistungen die ein Zahnarzt erbringt. Unterschieden wird dabei aber zwischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, und solchen die der Patient selbst zu bezahlen hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist genau definiert, welche Leistungen übernommen werden. In der privaten Krankenversicherung hingegen kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, welche Leistungen die Versicherung in Bezug auf zahnärztliche Leistungen übernehmen soll. Danach richtet sich dann der Beitrag für die PKV. Die Auflistung der zahnärztlichen Leistungen ist die Basis für die Abrechnung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Rechnungsstellung für die private Krankenversicherung.