Unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot versteht man, dass in der Krankenversicherung nur ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Leistungsart ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Vertragsärzte werden durch die Kassenärztliche Vereinigung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung kontolliert. Verstöße haben Honorarkürzungen oder Regressen zur Folge.