Bei der Versicherung nach der Wertzuschlagsklause wird der Versicherungswert aus der Grundsumme auf der Basis von 1980 und einem Faktor der die Preissteigerung beinhaltet gebildet.
Bei der Versicherung nach der Wertzuschlagsklause wird der Versicherungswert aus der Grundsumme auf der Basis von 1980 und einem Faktor der die Preissteigerung beinhaltet gebildet.