Unter der Wehrpflicht versteht man die Pflicht, entweder zur Bundeswehr zu gehen oder einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. Wehrdienstleistende haben einen Krankenversicherungsschutz durch den Bund Freie Heilfürsorge. Somit wird während der Wehrpflicht die private Krankenversicherung nicht gebraucht. Der Versicherungsschutz kann während dieser Zeit im Rahmen der Anwartschaftsversicherung ruhen. Der Bund übernimmt für diese Zeit den Beitrag zur Anwartschaftsversicherung. Die Wehrpflicht wurde vom Bundeskabinett ausgesetzt, sodass am 1. Januar 2011 die letzten Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen wurden.