Wird ein Arbeitnehmer zum Wehr- oder Zivildienst einberufen, dann soll er dadurch keinen Nachteil erfahren. Daher beleibt auch sein Arbeitsplatz für diesen Zeitraum erhalten und auch der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung wird weitergeführt. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber nur eine Meldung über den Beginn und das Ende des Wehrdienstes melden. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beträge bezahlen, da diese vom Bund Freie Heilfürsorge übernommen werden. Sollte während des Wehrdienstes das Arbeitsverhältnis enden, weil z.B. der Arbeitnehmer sich als Berufssoldat verpflichtet, dann muss der Arbeitgeber ihn abmelden. Durch das Bundeskabinett wurde eine Aussetzung der Wehrpflicht um 1. Juli 2011 beschlossen. Damit wurden zum 1. Januar 2011 zum letzten Mal zwangsweise alle Wehrpflichtigen einberufen.