Durch die Hausratversicherung sind alle Gegenstände und Gebrauchs- sowie Verbrauchsgegenstände versichert, die sich in dem Haushalt befinden, für den die Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Unter den Hausrat fällt auch die Waschmaschine. Allerdings bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von Flugzeugen, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch und Leitungswasser. Beim Schaden durch Leitungswasser muss berücksichtigt werden, dass ein Schaden nur dann von der Hausratversicherung übernommen wird, wenn das Wasser aus kaputten Rohren oder Geräten wie die Waschmaschine ausläuft, wobei die Geräte fest mit den defekten Rohren verbunden sein müssen. Ist einfach nur die Waschmaschine kaputt und es läuft Wasser aus, kommt nicht die Hausratversicherung für den Schaden auf.