Der Antragsteller hat eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Dies bedeutet, dass er für sich und für die zu versicherten Personen alle gefahrerheblichen Einzelheiten die für eine Risikoprüfung wichtig sind anzeigen muss. Verletzt der Antragstellung die vorvertragliche Anzeigepflicht kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten.