Ist eine häusliche oder teilstationär Pflege nicht mehr möglich oder nicht ausreichent haben Pflegebedürftige den Anspruch aua vollstationäre Pflege. Die Pflegekasse übernimt die Aufwendungen bis zu einer bestimmten Grenze.
Ist eine häusliche oder teilstationär Pflege nicht mehr möglich oder nicht ausreichent haben Pflegebedürftige den Anspruch aua vollstationäre Pflege. Die Pflegekasse übernimt die Aufwendungen bis zu einer bestimmten Grenze.