Die Basis für die Valorenversicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz. Durch den Versicherungsvertrag sind Juwelen, Pelze und Pelzsachen in den Versicherungsumfang eingeschlossen. Da es sich bei der Valorenversicherung um eine sog. Allgefahrenversicherung handelt, tritt diese Versicherung in, wenn die versicherten Wertsachen gestohlen oder zerstört wurden oder eine Beschädigung durch eine der versicherten Gefahren entstanden ist. Es gibt zahlreiche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherung den Versicherungsfall anerkennt und dann schlussendlich auch leistet.