Im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) wird die Unterhaltspflicht durch den Staat für Wehrpflichtige und deren Familienmitglieder geregelt. Diese Bestimmungen richten sich an Grundwehrdienstleistende, Zivildientsleistende und Teilnehmer an Wehrübungen.
Im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) wird die Unterhaltspflicht durch den Staat für Wehrpflichtige und deren Familienmitglieder geregelt. Diese Bestimmungen richten sich an Grundwehrdienstleistende, Zivildientsleistende und Teilnehmer an Wehrübungen.