Bei unständigen Beschäftigten handelt es sich um Arbeitnehmer, welche berufsmäßig nur Beschäftigungen ausüben, die auf weniger als eine Woche beschränkt ist. Unstätige Beschäftigte sind versicherungfrei in der Arbeitslosenversicherung.
Bei unständigen Beschäftigten handelt es sich um Arbeitnehmer, welche berufsmäßig nur Beschäftigungen ausüben, die auf weniger als eine Woche beschränkt ist. Unstätige Beschäftigte sind versicherungfrei in der Arbeitslosenversicherung.