Die gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitunfälle und Berufskrankheiten verhindern und nach deren Eintritt die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Versicherten wieder herstellen. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung. Bei der privaten Unfallversicherung erhält der Versicherungsnehmer in Falle eines Unfalls eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente.