Bei unerlaubten Verlassen des Unfallortes spricht man von Unfallflucht. Die Versicherung kann sich in diesem Fall weigern die Schadensregulierung beziehungsweis nur einen Teil zu übernehmen beziehungsweis nur einen Teil
Bei unerlaubten Verlassen des Unfallortes spricht man von Unfallflucht. Die Versicherung kann sich in diesem Fall weigern die Schadensregulierung beziehungsweis nur einen Teil zu übernehmen beziehungsweis nur einen Teil