Nimmt ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, dann wird er von seiner Arbeit freigestellt, bekommt dafür dann auch kein Entgelt. Durch den unbezahlten Urlaub endet die entgeltliche Anstellung, allerdings bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung für höchstens einen Monat weiterhin bestehen. Ist der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs kürzer, wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung ununterbrochen weitergeführt. Wird diese Frist allerdings überschritten, endet auch die Mitgliedschaft und der Arbeitnehmer muss durch den Arbeitgeber abgemeldet werden. Wenn der Arbeitnehmer später wieder die Arbeit aufnimmt, wird eine erneute Anmeldung bei der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber fällig.