Vom Versicherungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen ausgeschlossen. Daher ist es erforderlich, für diesen Fall eine besondere Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Versicherungsumfang sich in zwei Varianten gliedert. Durch die Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung sind Schäden abgesichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen ausgehen. Auf der anderen Seite kann das Regressrisiko abgesichert werden, welches für den Fall wichtig ist, dass der Lieferant der umweltrelevanten Anlagen fehlerhaft gearbeitet und geliefert hat. Vom Versicherungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden, die durch schwere Umweltrisiken entstanden sind. Als Basis für die Definition schwerer Umweltrisiken gelten die Bestimmungen des Umwelthaftungsgesetzes.