Beim Umwelthaftpflicht-Regress handelt es sich um einen Baustein der Umwelthaftpflichtversicherung. Wenn ein Betrieb umweltrelevante Anlagen liefert, montiert, wartet oder plant und es durch eine mangelhafte Lieferung, Leistung oder Herstellung der Anlage zu Umwelteinwirkungen kommt und dadurch einem Dritten ein Schaden entsteht, dann kann der Inhaber der Anlage das Unternehmen in Regress nehmen. Da es sich hierbei um ein sehr spezielles Risiko handelt, wurde es aus der üblichen Betriebshaftpflichtversicherung herausgenommen und der Umwelthaftpflichtversicherung zugeordnet. Zum Versicherungsumfang gehört hierbei ein Regressanspruch gegen Planungsarbeiten, Teillieferungen und auch Direktansprüche der geschädigten Personen sind im Versicherungsumfang enthalten.