Ein Umtauschrecht gibt es nicht nur beim Kauf von Waren, sondern auch im Bereich der Risikolebensversicherungen. Hier wird dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, innerhalb der ersten zehn Jahre der Laufzeit der Risikolebensversicherung, diese in eine Kapitallebensversicherung umzutauschen, ohne dass dabei eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. In der Regel ist das Umtauschrecht auf höchstens die Versicherungssumme begrenzt, die in der Risikolebensversicherung vereinbart wurde. Sinnvoll ist die Option des Umtauschrechts bei jungen Familien sowie bei Existenzgründern, wenn sie noch keine höheren Beiträge für eine Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung aufbringen können.