Grundsätzlich gehören Überspannungsschäden nicht zum Versicherungsumfang einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung. Allerdings besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass durch eine Erweiterung des Versicherungsumfangs auch Überspannungsschäden von der Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall übernommen werden. Der Versicherungsfall liegt aber grundsätzlich nur dann vor, wenn der Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag verursacht wurde. Andere Arten bzw. Ursachen von Überspannungsschäden sind vom Versicherungsumfang auch bei einer Erweiterung ausgeschlossen. Die Versicherung von Überspannungsschäden wird immer wichtiger, da sich immer mehr Haushalte hochwertige Elektrogeräte anschaffen. Schlägt bei einer entsprechenden Versicherung ein Blitz in die Antennenleitung ein und der neue Fernseher wird beschädigt, trägt die Versicherung die Reparaturkosten oder leistet zum Neuwert.