Überspannungsschäden kommen durch einen Blitzeinschlag zustande, der die Strom-, Telefon- oder Antennenleitung trifft. Die Geräte, die an diese Leitungen angeschlossen sind, können durch den Blitzeinschlag einen Schaden nehmen, der sie reparaturbedürftig macht oder sie komplett zerstört. Grundsätzlich sind solche Überspannungsschäden nicht im Leistungsumfang einer Hausratversicherung enthalten. Sie können aber durch eine Erweiterung des Versicherungsumfangs mit eingeschlossen werden. Allerdings sind auch dann nur die Schäden versichert, die tatsächlich durch einen Blitz entstanden sind. Mit dem Versicherer wird beim Vertragsabschluss eine maximale Entschädigungsgrenze festgelegt, die in der Regel fünf Prozent der gesamten Versicherungssumme entspricht.