Die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen kann unterschiedlich verwendet werden, was Überschussverwendung genannt wird. Je nach Vertragsbedingungen kann der Überschuss in bar ausgezahlt werden, wird dann aber versteuert. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Beitrag um den Überschuss zu reduzieren, was vor allem bei Risikolebensversicherungen der Fall ist. Eine weitere Möglichkeit ist die sog. Verzinsliche Ansammlung, die bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung meist vertraglich definiert ist. Hierbei werden die Überschüsse gesammelt und verzinst. Diese Summe erhöht dann die Leistung zum Ablauf der Lebensversicherung. Daneben gibt es Bonussysteme, bei denen die Überschussbeteiligung als Einmalleistung für den Todesfall oder Erlebensfall angespart wird. Des Weiteren kann man die Überschussbeteiligung auch einsetzen, um die Versicherungsdauer abzukürzen. In diesem Fall ist die Versicherung ab einem bestimmten Stichtag beitragsfrei.