Die Überschussrente ist in der privaten Rentenversicherung zu finden, denn hier setzt sich der Rentenbetrag im Rentenalter aus einer garantierten Rente und einer Überschussrente zusammen. Je nachdem wie die Vertragsbedingungen lauten, kann die tatsächliche Rentensumme durch die Überschussrente verdoppelt werden. Da jedoch niemand in die Zukunft schauen kann, kann auch die Höhe der Überschussrente nicht detailliert vorhergesagt werden und ist damit eine sehr ungewisse Größe. Beim Abschluss eines Vertrags zur privaten Rentenvorsorge erfolgt eine theoretische Hochrechnung der zu erwartenden Überschussrente. Dabei kalkulieren die Versicherer meist so, dass mit diesem genannten Betrag in jedem Fall zu rechnen ist.