Ein Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls nicht wie gewohnt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann und berufsfördernde Leistungen erhält. Übergangsgelder sind Entschädigungsleistungen, die jeweils für den Zeitraum gewährt werden, in der sich der Versicherungsnehmer in der berufsfördernden Maßnahme befindet. Ob man einen Anspruch auf das Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung hat, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Höhe wiederum richtete sich nach dem Arbeitseinkommen, ist aber in keinem Fall mit diesem vergleichbar. Personen, die nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen, sollten bei ihrer privaten Unfallversicherung ebenfalls auf das Übergangsgeld achten, welches hier individuell vereinbart werden kann.