Mit dem Eintritt des Todes ist das Versicherungsverhältnis beendet. Ein weiteres bestehen des Versicherungsverhältnis ist nur dann möglich, wenn eine mitversicherte Person den Vertrag ganz übernehmen möchte.
Mit dem Eintritt des Todes ist das Versicherungsverhältnis beendet. Ein weiteres bestehen des Versicherungsverhältnis ist nur dann möglich, wenn eine mitversicherte Person den Vertrag ganz übernehmen möchte.