In der Krankenversicherung können Teilausschlüsse vorgenommen werden. Unter bestimmten Bedingungen wird dann Versicherungsschutz gewährt. Bei Verweigerung der Leistung liegt die Beweispflicht auf Seiten des Versicherungsunternehmens.
In der Krankenversicherung können Teilausschlüsse vorgenommen werden. Unter bestimmten Bedingungen wird dann Versicherungsschutz gewährt. Bei Verweigerung der Leistung liegt die Beweispflicht auf Seiten des Versicherungsunternehmens.