Bei fast allen KFZ-Versicherungen werden bis zu fünf verschiedene Tarifgruppen unterschieden, die sich nach der Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers richten und nach der Kraftfahrzeugart. Sie heißen A, B, N, R und D. Die Tarifgruppe A gibt es für alle Landwirte und ehemalige Landwirte. Die Tarifgruppe B ist den Angestellten, Arbeitern und Pensionären des öffentlichen Dienstes vorbehalten, ebenso den Richtern, Arbeitern, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Azubis und ihren Familienangehörigen, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sind. Zur Tarifgruppe N gehören alle Kraftfahrzeuge, die kein PKW sind ebenso wie alle Anhänger. Und schließlich gibt es die Tarifgruppe D für alle Selbständigen und Freiberufler, ebenso wie für Angestellte aus z.B. Kreditinstituten, Elektrizitätswerken, Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten.