In die Tarifgruppe R einer jeden KFZ- Versicherung fällt jeder Versicherungsvertrag, der nicht einer der anderen Tarifgruppen zugehörig ist. Das bedeutet, es handelt sich um einen PKW, somit entfällt Tarifgruppe N. Weiterhin gehört der Versicherungsnehmer nicht den Landwirten an und arbeitet auch nicht im öffentlichen Dienst, hier entfallen dann die Tarifgruppen A und B. Somit beinhaltet die Tarifgruppe R sicherlich die meisten Verträge der KFZ-Versicherung.