Nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sind Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren bei Suchtkranken ausgeschlossen. Ansonsten sind auf Sucht beruhende Krankheiten und deren Folgen im Versicherungsschutz der meisten privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen miteinbezogen.