Die Reihenfolge der Inanspruchnahme bei mehreren Leistungsträgern wird über die Subsidiarität bestimmt. In vielen Verträgen der privaten Krankenversicherungen wird eine Subsidiarität vereinbart. Der Versicherungnehmer ist danach verpflichtet, wenn möglich Leistungen anderer Versicherungen in Anspruch zu nehmen.