Wenn die Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalles durch einen unabhängigen Gutachter überprüft wird, nennt man dieses Verfahren Stichentscheid. Vorraussetzung für den Stichentscheid ist, dass die Rechtsschutzversicherung den Fall ableht wegen eines grßen Missverhältnis zwischen Kostenaufwand und angestrebten Erfolg.