Unter einer Sterilisation versteht man das Unfruchtbarmachen. Dabei handelt es sich um eine Teilentfernung, Unterbindung, Durchtrennung und Unwegammachung der Ausführkanäle der Geschlechtsdrüsen. Die Sterilisation kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Privat Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Leistung, wenn für die Sterilisation eine medizinisch Indikation besteht.